Der Unterricht für Ernährungswirtschaft umfasst die Gegenstände:
- Ernährung
- Küchenführung und Servierkunde
- Angewandte Betriebsorganisation
Berechtigungen:
Der ernährungswirtschaftliche Fachunterricht vermittelt die für den Gastronomie- und Tourismusbereich praxisrelevanten Kenntnisse und Fertigkeiten
- im Service (entsprechend dem Berufsbild Restaurantfachfrau/mann)
- in der Küchenführung und -organisation (entsprechend dem Berufsbild Koch)
- in der Administration und Kundenbetreuung (entsprechend dem Beruf Hotel- und Gastgewerbeassistent) sowie Fachwissen in der Ernährungsberatung und Haushaltsökonomie.
Praktikum:
Zwischen der 3. und 4. Klasse ist ein 12-wöchiges Pflichtpraktikum vorgesehen. Nach Möglichkeit sollte dieses in einem Gastgewerbebetrieb (z. B. 4*-Niveau) absolviert werden, wobei verschiedene Tätigkeitsbereiche (Küche, Service, Etage, …) durchlaufen werden sollten. Die SchülerInnen werden bei der Suche der Praktikumsplätze seitens der Schule unterstützt.